Mitglied Lehr- und Forschungspersonal am Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege
Das Gehaltsschema der FH Gesundheitsberufe OÖ orientiert sich am Gehaltsschema des Oö. Landesdienstes gemäß § 28 Oö. Gehaltsgesetz 2001. Die Funktion als Mitglied des Lehr- und Forschungspersonals (m/w/d) ist in LD 13 eingereiht. Zusätzlich gebühren Ihnen für die mit dieser Funktion verbundenen Lehr-, Forschungs- und Koordinationsaufgaben eine Dienstvergütung sowie etwaige weitere Zuschüsse.